Inklusion und Teilhabe stärken

Aus Bündnis für Familie Tübingen.

1. Einführung

Wie beeinflussen sich Beeinträchtigung und Armut gegenseitig?

Zwischen Armut und Beeinträchtigung besteht eine komplexe und sich gegenseitig verstärkende Wechselbeziehung. Die mit einer Beeinträchtigung verbundene gesellschaftliche Benachteiligung hat weitreichende Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen. Dazu zählen zum Beispiel

  • geringere Bildungsabschlüsse,
  • eine geringeren Erwerbsbeteiligung,
  • einer niedrigeren Stellung im Beruf

• nicht selten ein geringeren Arbeitsumfang von Menschen mit Beeinträchtigungen Etwa 300.000 Menschen sind in Werkstätte für Menschen mit Behinderung beschäftigt und verbleiben dort in der Regel ihr Leben lang. Die Übergangsquote auf den ersten Arbeitsmarkt liegt bei unter 1 Prozent. Sie sind dauerhaft auf den Bezug von Grundsicherung oder vergleichbaren Leistungen angewiesen.

Menschen mit Beeinträchtigungen können häufiger (43 %) als Menschen ohne Beeinträchtigungen (28 %) kein Geld sparen oder zurücklegen. Folgen sind zum Beispiel: • Menschen mit Behinderung haben in Deutschland ein deutlich höheres Armutsrisiko als Menschen ohne Behinderung.
• Fehlende finanzielle Mittel beschränken den individuellen Gestaltungsraum für politische, soziale und kulturelle Teilhabe in erheblichem Maße.
• Zugänge zum Gesundheitswesen sind häufig aufgrund fehlender Barrierefreiheit (zum Beispiel baulicher oder kommunikativer Art) deutlich erschwert.

Einkommensarmut hat weitreichende Folgen. Bedeutsame gesetzliche geregelte Nachteilsausgleiche in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis können nicht genutzt werden oder wirken nicht zuverlässig. Dazu zählen zum Beispiel:

• Steuererleichterungen kommen dort nicht an, wo keine Steuern gezahlt werden. • Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) führen ins Leere, wenn ein flächendeckender barrierefreier ÖPNV immer noch nicht vollständig bei Bus und Bahn umgesetzt ist. • Menschen mit Behinderung können vorgesehene Ermäßigungen häufig nicht nutzen, wenn es keine Barrierefreiheit und keine inklusiven Angebote m Bereich Freizeit, Bildung, Kultur und Sport gibt.


2. Beratungsangebote