Inklusion und Teilhabe stärken: Unterschied zwischen den Versionen
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Zwischen Armut und Beeinträchtigung besteht eine komplexe und sich gegenseitig verstärkende Wechselbeziehung. | Zwischen Armut und Beeinträchtigung besteht eine komplexe und sich gegenseitig verstärkende Wechselbeziehung. | ||
Version vom 20. Juli 2026, 13:07 Uhr
Einführung
Wie beeinflussen sich Beeinträchtigung und Armut gegenseitig?
Zwischen Armut und Beeinträchtigung besteht eine komplexe und sich gegenseitig verstärkende Wechselbeziehung. Die mit einer Beeinträchtigung verbundene gesellschaftliche Benachteiligung hat weitreichende Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen. Dazu zählen zum Beispiel
- geringere Bildungsabschlüsse,
- eine geringeren Erwerbsbeteiligung,
- einer niedrigeren Stellung im Beruf
- nicht selten ein geringeren Arbeitsumfang von Menschen mit Beeinträchtigungen
Etwa 300.000 Menschen sind in Werkstätte für Menschen mit Behinderung beschäftigt und verbleiben dort in der Regel ihr Leben lang. Die Übergangsquote auf den ersten Arbeitsmarkt liegt bei unter 1 Prozent. Sie sind dauerhaft auf den Bezug von Grundsicherung oder vergleichbaren Leistungen angewiesen.
Menschen mit Beeinträchtigungen können häufiger (43 %) als Menschen ohne Beeinträchtigungen (28 %) kein Geld sparen oder zurücklegen.
Folgen sind zum Beispiel:
• Menschen mit Behinderung haben in Deutschland ein deutlich höheres Armutsrisiko als Menschen ohne Behinderung.
• Fehlende finanzielle Mittel beschränken den individuellen Gestaltungsraum für politische, soziale und kulturelle Teilhabe in erheblichem Maße.
• Zugänge zum Gesundheitswesen sind häufig aufgrund fehlender Barrierefreiheit (zum Beispiel baulicher oder kommunikativer Art) deutlich erschwert.
Einkommensarmut hat weitreichende Folgen. Bedeutsame gesetzliche geregelte Nachteilsausgleiche in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis können nicht genutzt werden oder wirken nicht zuverlässig. Dazu zählen zum Beispiel:
• Steuererleichterungen kommen dort nicht an, wo keine Steuern gezahlt werden. • Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) führen ins Leere, wenn ein flächendeckender barrierefreier ÖPNV immer noch nicht vollständig bei Bus und Bahn umgesetzt ist. • Menschen mit Behinderung können vorgesehene Ermäßigungen häufig nicht nutzen, wenn es keine Barrierefreiheit und keine inklusiven Angebote m Bereich Freizeit, Bildung, Kultur und Sport gibt.
Beratungsangebote
Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
- Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr können einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Damit können sie zahlreiche Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
- Wie und wo bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Den Ausweis muss man schriftlich beantragen. Die Feststellung der Behinderung und den Schwerbehindertenausweis können gleichzeitig beantragt werden. Diese Unterlagen werden dazu benötigt:
- ein ausgefülltes Antrags-Formular,
- weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Berichte von Ärzt_innen, von Krankenhaus-Aufenthalten oder von der Rentenversicherung.
Die Beantragung geht direkt beim Landratsamt Tübingen oder über die Stadtverwaltung Tübingen:
- Landratsamt: Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweis | Landkreis Tübingen
- Universitätsstadt Tübingen: Dienstleistungen A-Z - Universitätsstadt Tübingen
Ein Online Antrag ist auch möglich unter Schwerbehindertenausweis beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg
• Welche Nachteilsausgleiche kann ich mit einem Schwerbehindertenausweis bekommen? Abhängig vom Grad der Behinderung und von den Merkzeichen haben Sie zum Beispiel Anspruch auf Steuererleichterungen bei der Einkommens- und Kraftfahrzeugsteuer, Parkerleichterungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Vergünstigungen im Beruf und am Arbeitsplatz. Umfassende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet-2022/get/documents_E1726840662/lra_tuebingen/Objekte_Internet/02_Soziales_Bildung/02_Schwerbehinderung/%C3%9Cbersicht%20Nachteilsausgleiche.pdf Einen Überblick über die Merkzeichen und weitere Informationen finden Sie hier: Schwerbehindertenausweis Familienratgeber
Aus der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) erfahren Sie, welche Beeinträchtigung mit welchem Grad der Behinderung bewertet ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html Achtung: Beim Vorliegen mehrere Beeinträchtigungen wird als Grad der Behinderung nicht einfach die Summe genommen!
Gut zu wissen: Schwerbehindertenausweis ist keine Voraussetzung für Gewährung von Eingliederungshilfe! Einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderung, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Bedarfsermittlungsinstrument in Baden-Württemberg (BEI-BW): https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_BTHG/BEI_BW_2024_barrierefrei.pdf , Dokumentationsbogen A-D am Ende des Dokuments.
Links
Kontakt und Information zu Selbsthilfegruppen über Kontaktstelle für Selbsthilfe im SOZIALFORUM TÜBINGEN e.V.: https://www.sozialforum-tuebingen.de/cms--selbsthilfe-/-selbsthilfe.html
Für weitere Recherchen im Internet: • https://www.familienratgeber.de/ Familienratgeber der AKTION MENSCH, sehr umfassend und detailliert zu allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung
• https://www.rehadat.de/ Mit vierzehn Portalen, zahlreichen Publikationen, Apps und Seminaren ist REHADAT das zentrale unabhängige und umfassende Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.
• https://www.teilhabeberatung.de/ Neben den Kontakten zu den EUTB©-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) und vielseitigem Hintergrundwissen dazu bietet die Webseite ein Wörterbuch der Teilhabe.
Regional immer sehr hilfreich:
Wegweiser: „Wer hilft weiter? –Soziale Hilfen im Kreis Tübingen“ als gedruckte Version oder online https://www.werhilftweiter.de/
Weitere Angebote und Materialien
Flyer Eintritt frei – bei Schwerbehinderung und wenig Geld: Flyer_Eintritt_frei.pdf Informationen zu Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen: Angebote - Universitätsstadt Tübingen Broschüre „Aktiv mobil in Tübingen“: Angebote und Veranstaltungen - Universitätsstadt Tübingen Tübinger G’mütwegle – der Pfad für mentale Gesundheit: Angebote und Veranstaltungen - Universitätsstadt Tübingen Schwimmen für alle Kinder: Schwimmen für alle Kinder
Lebenshilfe Tübingen e.V., Projekt „Inklusion durch Sport im Landkreis Tübingen“: Inklusion durch Sport - Lebenshilfe Tübingen
Aktionsplan 2022: Tübingen inklusiv und barrierefrei: Aktionsplan - Universitätsstadt Tübingen
Kontakt
Tobias Stäbler Beauftragter für Inklusion Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Sozialplanung und Entwicklung Derendinger Str. 50 72072 Tübingen Telefon 07071 204-2412 Mobil 0160 6724122 E-Mail tobias.staebler@tuebingen.de www.tuebingen.de