KreisBonusCard Junior in Tübingen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis für Familie Tübingen.
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Mit der '''KreisBonusCard Junior''' (ehemals KinderCard) gibt es für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld viele Ermäßigungen und kostenlose Angebote in Tübingen. Die Familie kann die Karte beim Landratsamt beantragen, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhält:
Mit der '''KreisBonusCard Junior''' (ehemals KinderCard) gibt es für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld viele Ermäßigungen und kostenlose Angebote in Tübingen. Die Familie kann die Karte beim Landratsamt beantragen, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhält:
   
   
* Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
* Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
* Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
* Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
* Wohngeld
* Wohngeld

Version vom 27. Januar 2023, 15:24 Uhr

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Mit der KreisBonusCard Junior (ehemals KinderCard) gibt es für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld viele Ermäßigungen und kostenlose Angebote in Tübingen. Die Familie kann die Karte beim Landratsamt beantragen, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhält:

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen
  • Kinderzuschlag

Kostenfrei oder stark ermäßigt sind Mitgliedschaften in Sportvereinen, Ferienangebote, Nachhilfe- und Musikunterricht, Sprach- und Malkurse, Museen, Schul- und Sportbedarf und vieles mehr. Die Angebote werden fortlaufend ausgebaut - Vorschläge und neue Partner sind willkommen.

Die KreisBonusCard extra (kurz KBC extra) erhalten Familien mit Kindern unter 18 Jahren, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozalleistungen liegt. Familien mit Kindern in besonderen Lebenssituationen sollen durch die KBC extra unterstützt werden.

Die KBC extra kann bei bestimmten Tübinger Beratungsstellen (siehe Flyer) beantragt werden. In einem persönlichen Gespräch wird die familiäre Gesamtsituation betrachtet und die nötigen Unterlagen geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei der Bedarf des Kindes bzw. der Kinder.

Die Karte wird auf Antrag der Beratungsstelle vom Landratsamt ausgegeben.

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Status

2017-03-30 Folie KinderCard.png

Material

Presse